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Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Thema Elektrosmog

https://www.bafu.admin.ch/de/elektrosmog

Elektrosmog entsteht durch elektromagnetische Felder von Quellen wie Mobilfunk, Stromleitungen und Haushaltsgeräten. Seit 2021 überwacht das Bundesamt die Expositionsniveaus, um gesundheitliche Risiken zu bewerten. Grenzwerte basieren auf dem Vorsorgeprinzip zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt.

Die Bedeutung der Mobilfunknetze für die Gesellschaft nimmt kontinuierlich zu, wobei immer größere Datenmengen drahtlos übertragen werden. Seit 2021 wird die Belastung der Bevölkerung durch Elektrosmog in der Schweiz systematisch national erfasst. Die Forschungsförderung trägt dazu bei, Wissenslücken bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen zu verringern. Der Bund reagiert auf die Elektrosmog-Belastung mit vor einem Vorsorgeprinzip orientierten Grenzwerten. Menschen sind im Alltag nichtionisierender Strahlung aus verschiedensten Quellen ausgesetzt: niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstehen durch Fahrleitungen von Eisenbahnen, Elektrizitätsversorgungsanlagen oder elektrische Haushaltsgeräte; hochfrequente Strahlung wird von Fernseh- und Radiosendern, Mobilfunkantennen, Mobiltelefonen, Radaranlagen und Mikrowellenöfen erzeugt. Die gesundheitliche Bewertung stützt sich auf ein breites Spektrum wissenschaftlicher Studien, wie experimentelle Modelle (Tiere, Zellen), epidemiologische Untersuchungen am Menschen sowie theoretische Modelle. Dabei werden kurz- und langfristige Auswirkungen bei unterschiedlichen Expositionsintensitäten untersucht. Die wissenschaftliche Aussagekraft hängt von Studienqualität, Anzahl und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ab, weshalb unterschiedliche Evidenzgrade unterschieden werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt zur Ermittlung der Belastung, deren zeitlicher Entwicklung und der wichtigsten Quellen systematische Messungen durch. Zum Schutz der Bevölkerung wurde die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen, die Grenzwerte für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen und Mobilfunk- beziehungsweise Rundfunksender festlegt. Die Abteilung Lärm und NIS des BAFU setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und stellt Vollzugshilfen bereit. Verschiedene Studien, Leitfäden und Monitoringdaten unterstützen eine fundierte Politikgestaltung, die technologische Vorteile mit vorsorglichem Gesundheitsschutz im Bereich Elektrosmog ausbalanciert.
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