Aktualisiert am 23.06.2026
Grenzwerte, insbesondere bei nicht ionisierender Strahlung, sind gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung vor Expositionen durch stationäre Anlagen wie Hochspannungsleitungen und Rundfunksender. Sie umfassen internationale Immissionsgrenzwerte und Vorsorgegrenzwerte für Anlagen.
In der Schweiz hat der Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen, welche Grenzwerte für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- und Rundfunksender festlegt. Es gibt zwei wesentliche Kategorien von Grenzwerten: Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte sind international harmonisierte Werte, die vor wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden schützen sollen. Sie berücksichtigen die Gesamtbelastung durch niederfrequente und hochfrequente Strahlung an einem Ort und müssen überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen auch nur kurzfristig aufhalten. Die Anlagegrenzwerte hingegen sind Vorsorgegrenzwerte, die deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen. Sie basieren auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und werden nach technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien festgelegt, nicht auf medizinischen oder biologischen Erkenntnissen. Sie begrenzen die Strahlung einzelner Anlagen und sind in Bereichen mit langer Verweildauer von Personen, insbesondere an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorsorgewerte soll die Elektrosmogbelastung niedrig halten und somit potenzielle Gesundheitsrisiken minimieren. Ein Überschreiten bedeutet jedoch nicht zwangsläufig gesundheitliche Schäden, ebenso garantiert die Einhaltung nicht die völlige Unbedenklichkeit. Die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-, Rundfunk- und Amateurfunksendern erfolgt durch Kantone und Gemeinden, während das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) für Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen zuständig ist. Akkreditierte Messfirmen sind an der Überprüfung der Einhaltung beteiligt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortet die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und den Umweltschutz, einschließlich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Insgesamt verfolgt die NISV einen vorsorglichen Ansatz zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Risiken durch nichtionisierende Strahlung.