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Strahlenschutzkommission (SSK) - Stellungnahme 5G FR1

https://ssk.de/publikationen/2021/2021-12-10-stgn-5g-mobilfunk

Als eine Weiterentwicklung der bisherigen Mobilfunksysteme 2G, 3G und 4G wurde in Deutschland im Jahr 2019 mit der Einführung des Mobilfunks der fünften Generation (5G) begonnen. Der 5G-Mobilkommunikationsstandard wird als Kerntechnologie für die Digitalisierung der Industrie, automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme, Internet der Dinge und viele andere technische Entwicklungen angesehen. Alle Mobilfunksysteme arbeiten mittels der Aussendung hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

Vor diesem Hintergrund beurteilte die Strahlenschutzkommission, ob aus aktueller Sicht der Forschung die Grundlagen, auf denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen (Sendeanlagen und Endgeräte) basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzen. Dabei befasst sich die vorliegende Stellungnahme nur mit den biologischen und gesundheitlichen Aspekten von Hochfrequenzfeldern im bisher bereits intensiv für die Mobilkommunikation genutzten Frequenzbereich bis etwa 7 Gigahertz (Frequency Range 1, FR1), der auch in den aktuellen 5G-Netzen genutzt wird. Zusätzlich werden besondere technische Aspekte der neuen 5G-Technologie betrachtet und ihre Auswirkungen auf die zu erwartende Hochfrequenzimmission und die Exposition der Bevölkerung beurteilt. Eine Bewertung von 5G-Anwendungen im zukünftig genutzten Frequenzbereich oberhalb 20 Gigahertz (FR2) wird in einer weiteren Stellungnahme der SSK vorgenommen.

In Teil I der vorliegenden Stellungnahme nimmt die Strahlenschutzkommission bezüglich der technischen Aspekte der 5G-Technologie Stellung, während sie in Teil II eine Beurteilung zum Stand der Forschung hinsichtlich biologischer und gesundheitlicher Auswirkungen hochfrequenter Felder im Frequenzbereich FR1 vornimmt.

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