Elektromagnetische Felder (EMF), UV, Laser und Licht umfassen eine Vielzahl von nicht-ionisierender Strahlung. Sie reichen von optischer Strahlung wie Sonne und Lasern bis hin zu technischen EMF, die von elektronischen Geräten erzeugt werden. Diese Felder können biologische Wirkungen haben und werden auf Gesundheitsschutz überwacht.
Elektromagnetische Felder (EMF), ultraviolette (UV) Strahlung, sichtbares Licht und Infrarotstrahlung werden zusammen als nicht-ionisierende Strahlung (NIR) bezeichnet. Innerhalb der NIR bilden UV-Strahlung, sichtbares Licht und Infrarotstrahlung den hochenergetischen Bereich, der als optische Strahlung bekannt ist. Typische Quellen optischer Strahlung sind natürliches Sonnenlicht, Lampen, Laser und Solarien. EMF außerhalb dieses optischen Bereichs stellen den niederenergetischen Bereich der NIR dar und werden überwiegend durch technologische Geräte erzeugt. EMF werden je nach Frequenz unterschieden: Hochfrequente EMF, die vor allem in Technologien zur Übertragung von Informationen via Radiowellen genutzt werden; niederfrequente EMF, die in allen elektrischen Geräten vorkommen, die ans Stromnetz angeschlossen sind; und statische EMF, die nicht schwingen und in Permanentmagneten sowie in der Magnetresonanztomographie (MRT) zur medizinischen Diagnostik vorkommen. Viele Alltagsprodukte wie Elektromotoren, Mobiltelefone oder Induktionsherde erzeugen EMF gezielt zur Funktion, während andere Produkte, wie Lampen, EMF durch ihr Design erzeugen, ohne dass dies für die Funktion erforderlich ist. Die Sonne ist die Hauptquelle natürlicher UV-Strahlung, welche zwar unsichtbar und nicht spürbar ist, jedoch bedeutende Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat: Sie fördert die Vitamin-D-Bildung, kann bei starker Intensität jedoch Haut und Augen schädigen. Konventionelle Beleuchtungstechnologien wie LED-Lampen, Bildschirme und Projektoren gelten bei ordnungsgemäßem Gebrauch als gesundheitlich unbedenklich, auch für empfindliche Gruppen wie Kinder oder Personen mit klaren Augenlinsen. Die Verwendung von Lasern nimmt in Bereichen wie Hand-Laser-Pointern, Lichtshows oder Freizeitaktivitäten wie Lasertag zu. Unsachgemäßer oder unregulierter Gebrauch von Laserstrahlung kann erhebliche Gesundheitsrisiken insbesondere für Augen und Haut darstellen, weshalb in der Schweiz spezifische Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus unterliegen Behandlungen mit nicht-ionisierender Strahlung, beispielsweise Laser oder Ultraschall in kosmetischen oder medizinischen Anwendungen, seit Juni 2019 einer bundesgesetzlichen Regelung, um potenzielle Gewebeschäden zu minimieren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht die Exposition der Bevölkerung gegenüber nicht-ionisierender Strahlung und verfolgt die Forschung zu möglichen biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.